Konditionen

Abrechnung mit Pflegegrad

Liegt bei Ihnen ein Pflegegrad vor, ist eine Abrechnung mit den Pflegekassen möglich.
Gern bin ich Ihnen auch bei der Antragstellung hierbei behilflich.

Dialog

Abrechnung ohne Pflegegrad

Liegt kein Pflegegrad vor oder ist das Budget der Pflegekasse bereits ausgeschöpft, stelle ich meine Leistungen privat in Rechnung. Mein Stundensatz beträgt 40,- €.  Als PrivatzahlerIn können Sie diese Kosten als haushaltnahe Dienstleistung in Ihrer Einkommenssteuer geltend machen. Die aufgewendeten Kosten können Sie mit bis zu 20% (höchstens bis zu 4.000 € / Jahr) steuerlich geltend machen.

Honorar

Mein Honorar beträgt 40,- € pro Stunde. Jede weitere Zeit ist auch halbstündlich abrechenbar. Für die Anfahrt bis zu 3 km fallen keine zusätzlichen Kosten an, ab 3 Kilometer berechne ich Ihnen 0,30 € je gefahrenem Kilometer. Zuschläge für besondere Aufgaben und Anlässe etc. bedürfen der individuellen Vereinbarung.